Hinweise und Muster-Belehrung zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen | HWK-FF.DE

Aktuelle Informationen [Rechtsberatung] Hinweise und Muster-Belehrung zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Das Praxis Recht zum Widerruf bei Verbraucherverträgen ist an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angepasst worden. Dieser hat entschieden, dass bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen eine wirksame Widerrufsbelehrung voraussetzt, dass der Verbraucher die Belehrung sowie die Muster- Widerrufserklärung in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger ausgehändigt bekommt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26. November 2020 (I ZR 169/19) die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Belehrung von Verbrauchern über ihr Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen klargestellt. In den nun veröffentlichten Entscheidungsgründen führt der BGH aus, dass eine ordnungsgemäße Belehrung eines Verbrauchers erstens die Aushändigung der Widerrufsbelehrung an den Verbraucher auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger voraussetzt. Eine Kenntnisnahme seitens des Verbrauchers genügt dagegen nach Auffassung des BGH nicht. Zweitens ist Verbrauchern das gesetzliche Muster-Widerrufsformular zusammen mit der Belehrung und in derselben Form, d.h. ebenfalls auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, zur Verfügung zu stellen.

Der ZDH-Arbeitskreis Zivilrecht hat die maßgeblichen Aspekte des Widerrufsrechts von Verbrauchern praxisgerecht aufgearbeitet und in einem Praxis Recht zusammengefasst. Das Praxis Recht zum Widerruf bei Verträgen mit Verbrauchern wurde mit Blick auf die vom BGH aufgestellten Anforderungen überarbeitet. Insbesondere wird nun die Voraussetzung der erforderlichen Aushändigung der Muster-Widerrufserklärung deutlicher als bisher herausgestellt. Die informative Übersicht wird durch verschiedene Muster für Widerrufsbelehrungen sowie ein Merkblatt zur Unterscheidung von Werkverträgen und Werklieferungsverträgen ergänzt und steht Ihnen zur weiteren Verwendung zur Verfügung.

Anja Schliebe

Rechtsberaterin

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