Bundeskabinett bestätigt: Ausnahme von Lkw-Maut für Handwerk | HWK-FF.DE

Aktuelles Bundeskabinett bestätigt: Ausnahme von Lkw-Maut für Handwerk

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In Deutschland soll in Zukunft auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen eine Maut erhoben werden. Handwerksbetriebe werden ausgenommen. Das hat das Bundeskabinett jetzt bestätigt. Zum 1. Dezember 2023 soll ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden. Emissionsfreie Lkw sind bis Ende 2025 von der Maut befreit. Nach 2025 müssen für diese LKW 25 Prozent des Mautteilsatzes für Infrastrukturkosten sowie die Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung entrichtet werden. Die Eurovignetten-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die bereits ein Gebührensystem für Lkw etabliert haben, spätestens ab 25. März 2027 für alle Lkw mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, Straßenbenutzungsgebühren zu erheben. Dabei dürfen sog. Handwerkerfahrzeuge von weniger als 7,5 Tonnen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit werden. Seit 2005 wird in Deutschland Lkw-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut betrugen 2022 rund 7,4 Milliarden Euro.