Neue Förderbedingungen für Heizungsanlagen ab 2018 | HWK-FF.DE

Informationen [Förderung bestehender Betriebe] Neue Förderbedingungen für Heizungsanlagen ab 2018

Wer eine thermische Solaranlage, eine Wärmepumpenanlage oder beispielsweise eine Pelletheizung im bestehenden Gebäude installieren möchte, profitiert vom Marktanreizprogramm des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Hauseigentümer erhalten für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung einen Zuschuss von mindestens 500 Euro. Wärmepumpen mit Wärmequelle Erdwärme und Wasser werden sogar mit mindestens 4.000 Euro gefördert. Ab 2018 ändert sich das Antragsverfahren. Künftig erfolgt die Antragstellung für alle Förderbereiche immer vor Beginn der Maßnahme.

Wer eine thermische Solaranlage, eine Wärmepumpenanlage oder beispielsweise eine Pelletheizung im bestehenden Gebäude installieren möchte, profitiert vom Marktanreizprogramm des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Hauseigentümer erhalten für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwasserbereitung einen Zuschuss von mindestens 500 Euro. Wärmepumpen mit Wärmequelle Erdwärme und Wasser werden sogar mit mindestens 4.000 Euro gefördert. Ab 2018 ändert sich das Antragsverfahren. Künftig erfolgt die Antragstellung für alle Förderbereiche immer vor Beginn der Maßnahme.

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Henrik Klohs

Beauftragter für Innovation und Technologie

Telefon: 0335 5619 - 122
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henrik.klohs@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin der Abteilung Gewerbeförderung

Telefon: 0335 5619 - 120
Telefax: 0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de