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Blog Neues an der Kasse

Seit 1. Januar 2017 gibt es Neuregelungen für Laden- und Registrierkassen.

Seit 1. Januar 2017 gelten erweiterte Regeln für offene wie auch elektronische Ladenkassen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sind alle Geschäftsvorfälle einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar aufzuzeichnen. Am 31. Dezember 2016 endete die Übergangsfrist zur Nachrüstung elektronischer Kassen. Ab sofort dürfen nur noch Kassen eingesetzt werden, mit denen Einzelumsätze aufgezeichnet werden können und mit denen man diese mindestens für zehn Jahre unveränderbar speichern kann. Obwohl niemand gezwungen ist, seine derzeit noch vorhandene „Schubladenkasse“ abzuschaffen und durch eine elektronische Registrierkasse auszutauschen, müssen Gewerbetreibende, die ihre Leistungen üblicherweise gegen Bargeld erbringen, dennoch ab Neujahr 2017 einige wichtige Neuregelungen beachten.

Damit sollen zukünftig die bestehenden Möglichkeiten manipulativer Eingriffe bei der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen in elektronischen Registrierkassen sowie elektronische und computergestützte Kassensysteme verhindert und damit die Unveränderbarkeit dieser Daten sichergestellt werden.

 

Ausführlich lesen Sie bitte hier auf der Kammer-Website.

Ramona Melchert

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Jördis Kaczmarek

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