Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg nimmt entsprechend der Handwerksordnung die Aufsicht über die Innungen wahr. Diese erstreckt sich darauf, dass Gesetz und Satzung beachtet und die der Handwerksinnung übertragenen Aufgaben erfüllt werden. Darüber hinaus führt die Handwerkskammer eine Übersicht über die bestehenden Innungen und deren Ehrenamtsträger. Überwiegend sind die Innungen in den Kreishandwerkerschaften organisiert und werden durch diese geschäftlich geführt.
Die Interessen der 54 Handwerksinnungen sowie aller Handwerksbetriebe werden in den Landkreisen des Kammerbezirkes von vier Kreishandwerkerschaften vertreten: