Geltungsbereich von tariflichen Regelungen
Auf Grund der in jüngster Vergangenheit verstärkt durchgeführten Prüfungen der Rentenversicherungsträger zur ordnungsgemäßen Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen soll zunächst noch einmal ein Augenmerk auf die Beachtung von tariflichen Regelungen gelegt werden. Dies erscheint deshalb erforderlich, weil bestimmte Tarifverträge die Einhaltung von Mindestlöhnen oder von Sonderzahlungen vorschreiben, auf die dann die Prüfung von Sozialversicherungsabgaben gestützt werden kann.
Zunächst muss jedoch geprüft werden, ob eine Tarifbindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer überhaupt vorliegt.
Dafür gibt es in der Regel 4 verschiedene Möglichkeiten:
- Tarifbindung kraft Allgemeinverbindlichkeit des entsprechenden Tarifvertrages
- Tarifbindung kraft beiderseitiger Verbandszugehörigkeit des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
- Tarifbindung kraft Verweisung im Arbeitsvertrag
- Tarifbindung kraft betrieblicher Übung.
Der ersten Variante, der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, kommt dabei in der Praxis der Prüfung der Rentenversicherungsträger die größte Bedeutung zu. Im Falle des Vorliegens eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages kommt es gerade nicht darauf an, ob der Arbeitgeber Mitglied in einem tarifschließenden Verband (Innung) ist oder der Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert ist. Kraft der durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit oder einer von ihm beauftragten Stelle gemäß § 5 des Tarifvertragsgesetzes erklärten Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages, wirkt dieser auf alle in seinem Geltungsbereich befindlichen Arbeitsverhältnisse ein und ist daher zwingend zu beachten.
Derzeit existieren zahlreiche Tarifverträge, die im Wege der Allgemeinverbindlichkeit in unserem Kammerbezirk Geltung erlangen. Eine lediglich beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung soll an dieser Stelle die große Bedeutung der angesprochenen Problematik verdeutlichen.
Betroffen sind z.B.:
- Baugewerbe (u. a. BRTV, VTV, Mindestlohn)
- Elektrohandwerk (Mindestlohn)
- Dachdeckerhandwerk (u. a. Rahmen TV, Mindestlohn, Sozialkassenverfahren)
- Gebäudereinigerhandwerk (Rahmen TV, Mindestlohn TV )
Darüber hinaus bestehen unter anderem auch im Malerhandwerk und im Steinmetz und Steinbildhauerhandwerk allgemeinverbindliche Regelungen.
Da diese Aufzählung wie bereits erwähnt keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, ist es jedem einzelnen Betriebsinhaber zu empfehlen, sich über die einschlägigen Tarifverträge zu informieren.
Dies kann z. B. über die Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geschehen, wo ein Verzeichnis aller aktuell allgemeinverbindlich erklärter Tarifverträge bereitgestellt wird.
Außerdem gibt das Tarifregister für Berlin und Brandenburg Auskunft über das Bestehen und den Inhalt von Tarifverträgen. Selbstverständlich werden aber auch die Handwerkskammer bzw. die Kreishandwerkerschaften Auskunft erteilen, soweit die jeweiligen Tarifverträge vorliegen.
Tarifliche Mindestlohnregelungen im Handwerk
Die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über Mindestlöhne hat sich in den letzten Jahren im Handwerk bewährt. Inzwischen bestehen in acht Handwerksbranchen allgemeinverbindliche Mindestlohntarifverträge. Durch die Allgemeinverbindlicherklärung werden alle Arbeitgeber der betroffenen Branchen an die Einhaltung der Tarifverträge gebunden. Dies gilt unabhängig davon, ob der einzelne Arbeitgeber Mitglied in der tarifschließenden Arbeitgebervereinigung, wie z. Bsp. einer Innung, ist.
Weitere Informationen zum Thema Mindestlohn finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Unter dem Download sind die akutellen und einschlägigen allgemeinverbindlichen Mindestlöhne im Handwerk dargestellt:
Aktuelle Mindestlöhne
Neuer Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk seit 1. Juli 2019
Am 28. Juni 2019 ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 28.06.2019 V1) die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk gemäß § 7 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz...
Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk
Im Bundesanzeiger vom 06.02.2019 (BAnz AT 06.02.2019 B5) wurde die Allgemeinverbindlicherklärung vom 31.01.2019 eines Tarifvertrages zur Regelung des Mindestentgelts im Schornsteinfegerhandwerk vom 14.08.2018 gemäß §...
Mindestlohn im Elektrohandwerk
Am 28.07.2016 ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 28.07.2016 B2) die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags für die Elektrohandwerke über ein Mindestentgelt vom 19.01.2016 gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz...
Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk seit 1. September 2019
Im Bundesanzeiger vom 30.08.2019 (BAnz AT 30.08.2019 V1) wurde die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gemäß § 7 Abs.1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bekannt...
Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk
Im Bundesanzeiger wurde am 28.04.2017 die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk veröffentlicht....
Im Bundesanzeiger vom 27.02.2018 (BAnz AT 27.02.2018 V1) ist die aufgrund von § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergangene Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe bekannt gemacht...
Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk
Im Bundesanzeiger vom 27.02.2018 (BAnz AT 27.02.2018 V2) ist die aufgrund von § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergangene Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung bekannt...
Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk
Im Bundesanzeiger vom 27.02.2018 (BAnz AT 27.02.2018 V3) ist die aufgrund von § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergangene Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk vom...
Allgemeinverbindliche Tarifentgelte im Elektrohandwerk in Brandenburg
Am 17. Dezember 2015 ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 17.12.2015 B8) die Allgemeinverbindlicherklärung eines Entgelttarifvertrages für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken der Länder Berlin und Brandenburg...