Start der Antragstellung für die Härtefallhilfe KMU Energie seit 11. April 2023 | HWK-FF.DE

Aktuelles Start der Antragstellung für die Härtefallhilfe KMU Energie seit 11. April 2023

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Energiehilfen in Brandenburg

Das ILB-Kundenportal für Brandenburg bietet ein weiteres Unterstützungsprogramm für energieintensive und damit besonders stark betroffene Unternehmen an.

Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land kleine und mittlere Unternehmen in den Fällen, in denen die Preisbremsen des Bundes für die diversen Energieträger nicht ausreichen. Dafür stehen insgesamt 30 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes zur Verfügung, die online über das ILB-Kundenportal beantragt werden können. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden, die zum einen eine hohe Energieintensität* von mindestens sechs Prozent im Jahr 2021 aufweisen und zum anderen von starken Energiepreiserhöhungen betroffen sind. Dies bedeutet eine Verdreifachung der Energiepreise im Jahr 2022 gegenüber 2021. Bei der Förderung können sowohl leitungsgebundene Energieträger wie Gas als auch nichtleitungsgebundene Energieträger wie beispielsweise Flüssiggas, Öl oder Kohle berücksichtigt werden.

Die weiteren Details können der ILB-Website unter www.ilb.de entnommen werden. Hier ist die Online-Antragstellung möglich. Im Vorfeld ist eine Beratung bei der zuständigen örtlichen Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer erforderlich, die über die genauen Bedingungen und Zugangsvoraussetzungen informiert. Anträge können bis zum 10. November 2023 gestellt werden.

Wer wird gefördert?

Anträge können gestellt werden von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU):

– mit Hauptsitz im Land Brandenburg

– mit wirtschaftlicher Tätigkeit im Haupterwerb

– mit mindestens verdreifachten Energiepreisen

– mit einer Energieintensität von mindestens 6% (Verhältnis von Energiekosten zu Umsatz) im Jahr 2021

Ausgeschlossen von der Förderung sind KMU, die sich in Schwierigkeiten befinden oder ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben sowie ausschließlich freiberuflich Tätige.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Preiserhöhungen für leitungsgebundene (Strom, Gas und Fernwärme) sowie nicht-leitungsgebundene (Heizöl, Pellets u.a.) Energieträger. Dabei müssen sich die Energiepreise gegenüber dem Referenzjahr (i.d.R. 2021) mindestens verdreifacht haben.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Energiekosten aufgrund privaten Verbrauchs und Treibstoffe werden nicht gefördert.

Wie wird gefördert?

Leitungsgebundene Energieträger werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe des Monatsabschlags für November 2022 gefördert.

Nicht-leitungsgebundene Energieträger werden durch eine einmalige Härtefallhilfe in Höhe von 1/6 der Energiekosten für 2022 gefördert.

Die Bagatellgrenze je Energieträger beträgt 2.000 EUR. Der Höchstbetrag der Härtefallhilfe beträgt insgesamt für alle Energieträger 200.000 EUR.

Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt zum 6. April 2023 in Kraft. Die Laufzeit dieser Richtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022, mithin bis zum 31.12.2023 befristet.

Was ist noch zu beachten?

Im Vorfeld zur Antragstellung ist eine Beratung bei der zuständigen Wirtschaftskammer (IHK / HWK) erforderlich und muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden.

Härtefallhilfe KMU Energie (ilb.de)