Status von Flüchtlingen & Asylbewerbern | Handwerkskammer FFO

Blog Status von Flüchtlingen & Asylbewerbern

Das Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Im Anschluss daran erteilt die zuständige Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel.

  • Aufenthaltsgestattung: Asylbewerber, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
  • Aufenthaltserlaubnis: Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde.
  • Duldung: Asylbewerber, deren Antrag in der Regel abgelehnt worden ist, die aber beispielsweise aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden. In diesen Fällen erteilt die Ausländerbehörde eine “Bescheinigung über die Aussetzung einer Abschiebung”, eine sogenannte  Duldung.
Status von Flüchtlingen

Michaela Schmidt

Abteilungsleiterin Berufsbildung

Telefon: 0335 5619 - 150
Telefax: 0335 5619 - 117

michaela.schmidt@hwk-ff.de

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.