TEST

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2023 verlängert.

Nach Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses wird die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung weiter gebraucht. Daher soll sie nicht, wie ursprünglich beschlossen, zum 30. November 2022 auslaufen, sondern sie wird bis zum 31. März 2023 verlängert.

Es gilt also weiterhin: Versicherte mit einer leichten Atemwegserkrankung können nach telefonischer Anamnese bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten.

Die Pressemitteilung zum Beschluss des G-BA nebst Begründung https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1083/

Quelle: zdh.de

Anja Schliebe

Rechtsberaterin

Telefon: 0335 5619 - 136
Telefax: 0335 5619 - 123

anja.schliebe@hwk-ff.de