Ehre, wem Ehre gebührt
Jährlich ehren wir diejenigen, die vor 50 oder 25 Jahren ihre Meisterausbildung abgeschlossen haben mit der Übergabe des Silbernen und Goldenen Meisterbriefes. Alle Personen, die ihr Jubiläum im jeweils laufenden Kalenderjahr begehen, bekommen den Silbernen oder Goldenden Meisterbrief auf der im selben Jahr stattfindenden feierlichen Meisterbriefübergabe überreicht. Wenn gewünscht, wird die Urkunde aber auch mit der Post zugestellt. Die Ausfertigung ist kostenfrei. Eine Verleihung postum ist unter bestimmten Umständen möglich.
Als Rückblick präsentieren wir Ihnen auf dieser Seite unsere Jubilare und Jungmeister:
Silberner Meisterbrief
Der Silberne Meisterbrief wird an Handwerksmeister verliehen, die mit ihrem Unternehmen als Mitglied der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg eingetragen sind und im Jahr der Antragsstellung ihr 25-jähriges Meisterjubiläum begehen. Die Verleihung ist nicht von einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Handwerk abhängig. Bei Fragen hilft Silke Köppen.
Antragsberechtigt sind:
- der Jubilar selbst und seine Angehörigen
- die Mitglieder der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
- die Innung des betreffenden Gewerks
- der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
Goldener Meisterbrief
Der Goldene Meisterbrief wird an Handwerksmeister verliehen, die mit ihrem Unternehmen als Mitglied der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg eingetragen waren oder sind und im Jahr der Antragsstellung ihr 50-jähriges Meisterjubiläum begehen. Die Verleihung ist weder von einer aktiven noch von einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Handwerk abhängig.
Antragsberechtigt sind:
- der Jubilar selbst und seine Angehörigen
- die Mitglieder der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
- die Innung des betreffenden Gewerks
- der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg