Geschäftsführung der Handwerkskammer
Die Geschäfte der Kammer werden auf der Grundlage der Beschlüsse der Vollversammlung und des Vorstandes, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften sowie der Leitungsdokumente der Kammer durch den Hauptgeschäftsführer und unter seiner Leitung von weiteren Mitarbeitern geführt. Die Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung obliegt dem Hauptgeschäftsführer; insoweit vertritt er die Handwerkskammer. Für den Hauptgeschäftsführer ist ein Geschäftsführer als ständiger Vertreter zu bestellen, der im Falle der Vertretung gleiche Rechte und Pflichten wie der Hauptgeschäftsführer hat. Der Hauptgeschäftsführer und der Geschäftsführer werden von der Vollversammlung gewählt; die Wahl bedarf der Genehmigung durch die oberste Landesbehörde.
Hauptgeschäftsführer: Frank Ecker
Geschäftsführerin: Astrid Köbsch