Wahl zur Vollversammlung 2021 | HWK-FF.DE

Blog Wahl zur Vollversammlung 2021

Information über die Bekanntmachung des Wahlaufrufs am 21. Mai 2021

Die Wahlleiterin hat gemäß § 7 Wahlordnung (HwO Anl. C) spätestens drei Monate vor dem Wahltag in den für die Bekanntmachungen der Handwerkskammer bestimmten Organen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufzufordern und dabei die Erfordernisse dieser Wahlvorschläge bekannt zu geben (Wahlaufruf).

Der Vorstand der Handwerkskammer hat den 27. September 2021 als Wahltag bestimmt.

Am 21. Mai 2021 wurde der Wahlaufruf gemäß § 42 der Satzung als Amtliche Bekanntmachung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg auf der Homepage der Handwerkskammer unter www.hwk-ff.de und dem Stichwort „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Ellen Neugebauer
Wahlleiterin

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

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