Aktueller BGW-Arbeitsschutzstandard Stand 19.02.2021
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat den
aktualisiert. Der Standard konkretisiert branchenspezifisch erforderliche Maßnahmen, um Beschäftigte und Kunden vor dem Corona-Virus zu schützen. Ziel ist dabei, das Infektionsrisiko im Arbeitsalltag zu senken. Dazu müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen aktualisieren (§§ 5–6 Arbeitsschutzgesetz) und um SARS-CoV-2-spezifische Infektionsschutzmaßnahmen ergänzen.
Der Arbeitsschutzstandard zeigt, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in den Friseursalons umgesetzt werden. Damit bietet er Hilfestellung für die Salons bei der Erfüllung ihrer Pflichten zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2. Zugleich orientiert sich die Beratung und Überwachung der BGW an diesem Standard.
Dieser Arbeitsschutzstandard zeigt, wie aktuell und verantwortungsbewusst das Friseurhandwerk mit der Gesundheit der Beschäftigten und Kunden umgeht und welche hohen Standards festgeschrieben sind. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass dieser Arbeitsschutzstandard in der derzeit bestehenden Schattenwirtschaft für Friseurdienstleistungen sicher nicht ansatzweise umgesetzt wird.
Den aktualisierten Standard für Friseure finden Sie im Download (rechts).