Übergabe der Silbernen Meisterbriefe – Meister von 2000
Auch in diesem Jahr macht sich das Meistermobil wieder auf den Weg im Kammerbezirk! Besucht werden Handwerker und Handwerkerinnen, die im Jahr 2000 ihre Meisterprüfung abgelegt und den Antrag gestellt haben. Für 2025 gibt es 101 Anspruchsberechtigte, die im Januar per Brief informiert wurden. Mit der Rückmeldung besteht die Möglichkeit der persönlichen Übergabe oder einer Zusendung per Post. 65 haben sich gemeldet, davon machen 30 vom Angebot Gebrauch, den Silbernen Meisterbrief vom Präsidenten oder Hauptgeschäftsführer der Kammer, persönlich entgegen zu nehmen. Die Tour de Meister führt in die Betriebe vor Ort, um gleichzeitig Wünsche und Problemlagen besprechen zu können. Von Juni bis Oktober geht es durch Ostbrandenburg. Hier erste Impressionen:
Ehre, wem Ehre gebührt
Jährlich ehren wir diejenigen, die vor 50 oder 25 Jahren ihre Meisterausbildung abgeschlossen haben mit der Übergabe des Silbernen und Goldenen Meisterbriefes. Alle Personen, die ihr Jubiläum im jeweils laufenden Kalenderjahr begehen, bekommen den Silbernen oder Goldenden Meisterbrief auf der im selben Jahr stattfindenden feierlichen Meisterbriefübergabe überreicht. Wenn gewünscht, wird die Urkunde aber auch mit der Post zugestellt. Die Ausfertigung ist kostenfrei. Eine Verleihung postum ist unter bestimmten Umständen möglich.
Silberner Meisterbrief
Der Silberne Meisterbrief wird an Handwerksmeister verliehen, die mit ihrem Unternehmen als Mitglied der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg eingetragen sind und im Jahr der Antragsstellung ihr 25-jähriges Meisterjubiläum begehen. Die Handwerkskammer prüft das Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich von Amts wegen. Darüber hinaus kann die Auszeichnung auf Antrag auch den in Mitgliedsunternehmen der Handwerkskammer angestellten Handwerksmeistern, die im betreffenden Jahr ihr Silbernes Meisterjubiläum begehen, verliehen werden. Die Verleihung ist nicht von einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Handwerk abhängig. Bei Fragen hilft Silke Köppen.
Antragsberechtigt sind:
- der Jubilar selbst, seine Angehörigen und Arbeitgeber
- die Mitglieder der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
- die Innung des betreffenden Gewerks
- der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
Inhalt des Antrages:
Der Antrag Ehrenurkunde enthält Angaben zur Person, das Datum, den Ort und das Gewerk der bestandenen Meisterprüfung.
Frist für die Einreichung:
Der Antrag ist spätestens 12 Wochen vor der geplanten Ehrung einzureichen.