Google-Fonts-Abmahnungen haben 2022 vielen Betrieben zu schaffen gemacht. Doch zuletzt gab es herbe Rückschläge für die Abmahner. Trotzdem sollten sich Betriebe nicht entspannt zurücklehnen, sondern sich hier informieren
Google-Fonts-Abmahnungen sind möglich. Wenn die IP-Adresse von Website-Nutzern ohne deren Einwilligung in die USA übermittelt wird, dürfte ein Datenschutzverstoß und somit auch ein Unterlassungsanspruch vorliegen. Handwerker, die sich nicht sicher sind, ob sie auf ihrer Website eine dynamische Variante der Google-Schriftarten verwenden, können das selbst prüfen. Es wird empfohlen dafür Google-Fonts-Checker wie www.sicher3.de und www.54gradsoftware.de zu verwenden. Wer dynamische Google-Fonts nutzt, sollte diese Schriftarten lokal speichern und von dort in den eigenen Internetauftritt einbinden. Solche Aufgaben kann natürlich auch ein Dienstleister übernehmen.