Der ZDH hat das Merkblatt „Praxis-Arbeitsrecht – Überblick über das Nachweisgesetz“
angepasst. Das Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer über die wesentlichen Vertragsbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses form- und fristgerecht zu informieren. Mit der Novellierung des Nachweisgesetzes zum 1. August 2022 sind die ohnehin bis dahin in dem Gesetz bereits normierten Nachweispflichten des Arbeitgebers deutlich ausgeweitet worden. Damit einher ging auch ein strenges Schriftformerfordernis für die Nachweiserbringung, das bereits im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren des Jahres 2022 seitens des ZDH stark kritisiert wurde. Dieses strikte Schriftformgebot ist auch weiterhin der gesetzliche Normalfall.
Im Zuge des Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (kurz: BEG IV) ist seit dem 1. Januar 2025 jedoch für viele Wirtschaftszweige auch die Textform als zusätzliche Möglichkeit der Nachweiserbringung hinzugetreten.
Was die Neuregelungen des BEG IV für das Nachweisgesetz bedeuten und was Arbeitgeber nun bei der Nachweiserteilung nach dem Nachweisgesetz zu beachten haben, erläutert das überarbeitete ZDH-Merkblatt „Praxis-Arbeitsrecht – Überblick über das Nachweisgesetz“.
Die ergänzend beigefügte Kurzübersicht des ZDH-Merkblatts dient der Orientierung der Handwerksbetriebe.