Im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2025 hat der ZDH das Merkblatt „Praxis-Arbeitsrecht – Der gesetzliche Mindestlohn“ angepasst. Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Zeitstunde angehoben worden. Die Erhöhung geht auf den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 zurück.
Aufgrund des mit der Mindestlohnerhöhung bestehenden hohen Informationsbedarfs der Handwerksbetriebe hat der ZDH das Merkblatt „Praxis Arbeitsrecht – Der gesetzliche Mindestlohn“ überarbeitet. Das aktualisierte „Praxis Arbeitsrecht“ soll Betriebe im Umgang mit den neuesten Entwicklungen in diesem Themenbereich unterstützen.