Muss ich als Handwerker ab 1. Juli Maut bezahlen, wenn ich mit Kfz und Anhänger fahre?
Nein, wenn das Zugfahrzeug (Motorfahrzeug) die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Die Fahrzeugkombination Kfz + Anhänger wird ab dem 1. Juli 2024 nur mautpflichtig, wenn das Kfz mehr als 3,5 tzGm aufweist.
In jeden Fall bitte bis zum 30. Juni im Portal registrieren
https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/anzeige_einer_handwerklichen_taetigkeit/formular_anzeige_handwerkliche_taetigkeit.html#/kundendaten
Fragen und Antworten finden Sie auch dort:
https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/service/fragen___antworten/mautaenderungen_2023_und_2024/handwerkerfahrzeuge_melden/p1745_faq_meldung_zur_handwerkerausnahme.html
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