Handwerkerausnahme ist keine generelle, sondern eine fahrtbezogene Mautbefreiung

Ausnahme bei der Lkw-Maut beantragen

Muss ich als Handwerker ab 1. Juli Maut bezahlen, wenn ich mit Kfz und Anhänger fahre?

Nein, wenn das Zugfahrzeug (Motorfahrzeug) die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Die Fahrzeugkombination Kfz + Anhänger wird ab dem 1. Juli 2024 nur mautpflichtig, wenn das Kfz mehr als 3,5 tzGm aufweist.

In jeden Fall bitte bis zum 30. Juni im Portal registrieren

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/anzeige_einer_handwerklichen_taetigkeit/formular_anzeige_handwerkliche_taetigkeit.html#/kundendaten

Fragen und Antworten finden Sie auch dort:

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/service/fragen___antworten/mautaenderungen_2023_und_2024/handwerkerfahrzeuge_melden/p1745_faq_meldung_zur_handwerkerausnahme.html

 

 

Ansprechpartner

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

Telefon:0335 5619 - 108

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