Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?

Die 4-Tage-Woche wird derzeit vielfach im Kontext einer höheren Arbeitgeberattraktivität und besserer Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte diskutiert. Dabei handelt es sich bei der 4-Tage-Woche um ein Modell unter vielen Modellen der Arbeitszeitflexibilisierung. Ob eine 4-Tage-Woche für die Organisation des Betriebs und die Beschäftigten passt, muss jeder Betriebsinhaber selbst entscheiden.

Für Betriebsinhaber, die sich vertieft mit dem Arbeitszeitmodell der 4-Tage-Woche befassen möchten, hat der UDH das anliegende Praxis Arbeitsrecht „Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?“ in Langform erstellt. Es gibt einen Überblick über mögliche Modelle einer 4-Tage-Woche und zeigt die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte auf, die bei der Einführung und Ausgestaltung dieses Arbeitszeitmodells zu beachten sind. Die ergänzend beigefügte Kurzübersicht des UDH-Praxis Arbeitsrecht dient der schnellen Orientierung der Handwerksbetriebe und bietet grundlegende Informationen über die 4-Tage-Woche, kann aber eine umfassende Beratung nicht ersetzen.

Ansprechpartner

Anja Schliebe

Rechtsberaterin

Telefon:0335 5619 - 136

Telefax:0335 5619 - 123

anja.schliebe@hwk-ff.de

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