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Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Dafür reicht ein E-Mail-Postfach, bestätigt jetzt die Bundesregierung.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können (B2B). In den nächsten Jahren soll die E-Rechnung alle anderen Rechnungen (Papier, pdf-Datei oder Excel) nach und nach ersetzen. Spätestens ab 2027 beziehungsweise 2028 – abhängig von der Unternehmensgröße – müssen sie E-Rechnungen auch versenden.
Viele Gewerbetreibende sind aktuell noch nicht auf den Empfang von E-Rechnungen vorbereitet. Für sie gibt es gute Nachrichten: Die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs reicht für den Empfang von E-Rechnungen aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Allerdings könnten die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren, heißt es weiter. Zum Beispiel den Download der E-Rechnung. Die elektronische (!) Aufbewahrung der E-Rechnung müsse den Anforderungen der GoBD entsprechen.
Eine E-Rechnung ist keine pdf
Das Besondere an E-Rechnungen ist, dass sie ein strukturiertes Datenformat haben. Dieses muss der europäischen Norm EN16931 für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen. In Deutschland sind die Formate XRechnung und das hybride Format ZUGFeRD am gebräuchlichsten. Wobei es sich bei der XRechnung um einen reinen XML-Datensatz handelt und bei ZUGFeRD um eine Kombination aus lesbarer pdf-Datei und einem Datensatz.
Quelle: handwerksblatt.de