Einführung des Best-Bieter-Prinzips

Erleichterungen und Bürokratieabbau bei öffentlichen Vergaben

Pressemitteilung der Landesregierung.

Die Landesregierung führt das Best-Bieter-Prinzip bei öffentlichen Vergaben im Land Brandenburg ein. Hierzu wurde die Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung (VV zu LHO) geändert und die Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) entsprechend angepasst. Letztere ist mit dem heutigen Tag in Kraft getreten.

Vergaberecht vereinfacht

Innenminister Dr. Jan Redmann: „Mit dem Best-Bieter-Prinzip im Vergaberecht entlasten wir unsere Kommunen spürbar von unnötigem Aufwand. Ab sofort werden bestimmte Nachweise nur von aussichtsreichen Bietern verlangt. Nur wer echte Zuschlagschancen hat, muss alle Nachweise vorlegen. Das ist notwendiger Bürokratieabbau und echter Modernisierungsschub in einem – und das kommt nicht nur Bietern und Kommunen zugute, am Ende profitieren auch die Menschen in Brandenburg davon. Denn die Kommunen können sich wieder auf die Dinge konzentrieren, die wirklich wichtig sind.“

Finanzminister Daniel Keller: „Mit der Einführung des Best-Bieter-Prinzips stellen wir öffentliche Vergabeverfahren ein Stück weit vom Kopf auf die Füße. Das Best-Bieter-Prinzip sieht vor, dass soweit möglich nur noch einer oder mehrere aussichtsreiche Bieter seine Eignung nachweisen muss. Damit werden Unternehmen in Vergabeverfahren von der generellen Vorlage von Nachweisen und entsprechenden Unterlagen entlastet. Das ist ein deutlicher Bürokratieabbau und verhindert sowohl die Einreichung als auch die Prüfung letztendlich nicht benötigter Dokumente. Nicht zuletzt fällt damit auch eine Hürde weg, die gerade ortsansässige kleinere und mittlere Unternehmen mitunter von der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren abgeschreckt hat. Das ist nicht nur gut für die Brandenburger Wirtschaft, sondern auch für die Kommunen und das Land, die von den Steuereinnahmen der ortsansässigen Unternehmen und ihrer Beschäftigten profitieren. Ich bin froh, dass diese Initiative, die ich noch als Wirtschaftsminister gemeinsam mit den Verbänden gestartet habe, nun umgesetzt wird.“

Wirtschaftsministerin Martina Klement: „Mit dem Best-Bieter-Prinzip vereinfachen wir öffentliche Vergaben in Brandenburg und gestalten diese unternehmensfreundlicher. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren davon, dass sie Nachweise künftig erst dann vorlegen müssen, wenn sie tatsächlich für den Zuschlag in Betracht kommen. So bauen wir bürokratische Hürden ab, stärken den Wettbewerb und erleichtern den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Davon profitieren die Unternehmen ebenso wie die öffentliche Hand und der Wirtschaftsstandort Brandenburg.“

Verwaltungen des Landes, der Kreise und der Kommunen

Die Neuregelung gilt sowohl für die Landesverwaltung als auch für die Kommunen und trägt dazu bei, Vergabeverfahren einfacher, effizienter und bürokratieärmer zu gestalten.

Mit der Einführung des Best-Bieter-Prinzips setzt das Land Brandenburg seinen Kurs zum Bürokratieabbau und zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens fort.