Erfahrungsberichte zur Altanschließerproblematik

Die so genannte Altanschließerproblematik betrifft Grundstücke, die bereits vor dem 3.10.1990 an das Wasser- oder Abwassernetz angeschlossen waren. Auch Eigentümer dieser Grundstücke sind gegenüber Wasserverbänden für Investitionen, die nach dem 03.10.1990 getätigt wurden, grundsätzlich voll beitragspflichtig.

Aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes, im Hinblick auf die Entstehung der Beitragspflicht bzw. die Verjährungsfristen von Beitragsforderungen ist damit zu rechnen, dass betroffene Grundstücks- eigentümer vermehrt Bescheide der Wasserverbände erhalten werden. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg geht davon aus, dass auch unsere Mitgliedsbetriebe mit deren Betriebsgrundstücken von der Problematik erfasst werden.
Im Interesse einer wirkungsvollen Interessenvertretung sind wir an Informationen und Kontaktaufnahmen von betroffenen Handwerksbetrieben interessiert.