Hohe Energie- und Kraftstoffpreise belasten das Handwerk massiv

Energiesteuer: Bundestag beschließt neuen „Tankrabatt“

Der Deutsche Bundestag hat am 25. September 2026 die erneute befristete Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe beschlossen. Der Bundesrat hat keinen Einspruch eingelegt. Der dreimonatige “Tankrabatt” wird damit zum 1. Oktober in Kraft treten.

Das Spritpreisentlastungspaket hat im Kern erneut die erneute Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel (sogenannter “Tankrabatt”) bis zum 31. Dezember 2026 zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Betriebe zum Bestandteil. Das Entlastungsvolumen beträgt insgesamt rund 2,5 Mrd. Euro. Die Länder leisten ihren Beitrag in Höhe von 1,25 Mrd. Euro über einen Umsatzsteuerfestbetrag.

Inhalt der geplanten Regelung

Die reduzierten Steuersätze für Diesel und Benzin sowie deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente gelten im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Der Steuersatz wird jeweils um 14,04 Cent je Liter gesenkt. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergibt sich eine geplante Entlastung von rund 17 Cent brutto pro Liter. Die Absenkung orientiert sich am Mindeststeuersatz nach der Energiesteuerrichtlinie für Diesel. Der Steuersatz für Benzin wird in identischer Höhe reduziert. Eine weitergehende Entlastung, die zur Unterschreitung der unionsrechtlichen Mindeststeuersätze führen würde, ist unzulässig. Bestehende Steuerentlastungen (u. a. nach §§ 47a, 56 Energiesteuergesetz) werden für den Begünstigungszeitraum entsprechend angepasst bzw. ausgesetzt, soweit dies zur Einhaltung der Mindeststeuersätze erforderlich ist.

Was bedeutet die Regelung für die Betriebe

Wie bereits bei der vorangegangenen befristeten Senkung vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Entlastung erst zeitverzögert bei den Betrieben und Verbrauchern eintritt. Die Steuer entsteht bei Entnahme des Kraftstoffs aus dem Steuerlager (in der Regel Raffinerien) und damit zeitlich vor dem Absatz an der Tankstelle. Am 1. Oktober können daher noch Kraftstoffe, welche dem höheren Steuersatz unterlegen haben, abgegeben werden. Es wird erwartet, dass die Steuersenkung über die Verträge an die Kunden weitergegeben wird.

Weitere geplante Maßnahmen

Neben der Energiesteuersenkung ist auch Teil des Spritpreis-Entlastungspakets, dass der Bund in regelmäßige Gespräche mit der Mineralölwirtschaft eintritt und einen nicht dauerhaften, krisenbedingten Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens frühestmöglich, spätestens zum 1. Januar 2027, einführt. Die Versorgungssicherheit muss hierbei gewährleistet bleiben; missbräuchliche Preisaufschläge sollen unterbunden werden. Zudem wird die Preisentwicklung eng beobachtet; zum Beginn des Jahres 2027 sollen weitere zielgerichtete Maßnahmen für besonders betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe identifiziert werden. Der Bund will ferner die Voraussetzungen für einen einkommensbezogenen Direktauszahlungsmechanismus schaffen.

Die Bundesregierung hat zur Information einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der einen Überblick über das Spritpreis Entlastungspaket geben soll. Ferner ist damit zu rechnen, dass auch die Generaldirektion Zoll wie zum 2. Energiesteuersenkungsgesetz die Betriebe über die Verbände weitergehend informieren wird (vgl. dazu GZD-V 9905-2023.00013-0008-GZD_DIV.A.32-0024 vom 05. Mai 2026).

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg zum Thema:

Die anhaltend hohen Energie- und insbesondere Kraftstoffpreise setzen das Handwerk zunehmend unter Druck. Viele Betriebe sind täglich auf ihre Fahrzeuge angewiesen, um Kunden zu erreichen, Baustellen zu bedienen oder Materialien zu transportieren. Die gestiegenen Kosten treffen deshalb zahlreiche Handwerksunternehmen unmittelbar und gefährden ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Hinzu kommen deutliche Preissteigerungen bei Materialien und Rohstoffen. Die Belastungen wirken sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette aus und treffen letztlich auch die Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichzeitig sehen sich viele Beschäftigte mit erheblichen Mehrkosten für ihren Arbeitsweg konfrontiert.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg fordert daher schnelle und wirksame Maßnahmen zur Entlastung von Betrieben, Beschäftigten und Verbrauchern.

Präsident Krüger fordert entschlossenes Handeln

„Die derzeitigen Energie- und Kraftstoffpreise entwickeln sich für viele Handwerksbetriebe zu einer existenziellen Bedrohung. Unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten brauchen jetzt spürbare Entlastungen. Aus diesem Grunde begrüße ich die Idee des Bundeskanzlers, die Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel abzusenken. Der Bund sendet damit das Signal an Bürgerinnen und Bürger, das er auf die zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen aus den gestiegenen Treibstoffkosten verzichtet. Außerdem erwarte ich dass das Bundeskartellamt endlich Transparenz bei den Treibstoffpreisen herstellt und dafür sorgt, dass die Ölkonzerne keine Zusatzgewinne in Folge des gestörten Ölmarktes generieren können. Übergewinne müssen erst durch Verbraucher und Handwerker finanziert werden, weshalb ich die Idee der Übergewinnsteuer ablehne. Die Bundesregierung muss jetzt handeln, um verlorenes Vertrauen zurück zu gewinnen. Das Handwerk braucht dringend zuverlässige Rahmenbedingungen, auf deren Basis wir unsere Unternehmen führen und entwickeln können.

Wolf-Harald Krüger, Präsident der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.

Mitschnitt: Antenne Brandenburg Nachrichten vom 16.09.2026 | 18:30 Uhr | RBB24

 

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