Informationspflichten im geschäftlichen Alltag

Das ZDH-Merkblatt „Informationspflichten im geschäftlichen Alltag“ wurde aktualisiert. Sie können das Merkblatt unter folgendem Link abrufen: Praxis Recht Merkblatt November 2024

Auf nachfolgende Neuerungen wird besonders hingewiesen werden:

Fernabsatz:

Ab dem 13. Dezember 2024 ist die EU-Produktsicherheitsverordnung anzuwenden, welche die EU-Produktsicherheitsrichtlinie ablöst. Dadurch werden neue Informationspflichten für Betriebe eingeführt, welche Verbraucherprodukte per Fernabsatz verkaufen.

Arbeitsrecht: 

Aufgrund des Bürokratieentlastungsgesetzes IV ändert sich zum 1. Januar 2025 das Nachweisgesetz. Damit wird die digitale Übermittlung von Arbeitsverträgen ermöglicht.

Ansprechpartner

Michael Thieme

Pressereferent Öffentlichkeitsarbeit

Telefon:0335 5619 - 108

Telefax:0335 5619 - 375

michael.thieme@hwk-ff.de