Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung

Ab 1. Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen. Handwerksbetriebe sind darüber hinaus verpflichtet, auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU hinzuweisen, wenn sie eine Webseite unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Auf der Webseite ist dazu ein Link zur Plattform einzustellen, der für Verbraucher leicht zugänglich sein muss. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat die konkret zu erteilenden Informationen in einem “ZDH Praxis Recht” zusammengefasst und Musterformulierungen erstellt.

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