Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung | HWK-FF.DE

Archiv Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung

Ab 1. Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen.

Ab 1. Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen. Handwerksbetriebe sind darüber hinaus verpflichtet, auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU hinzuweisen, wenn sie eine Webseite unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Auf der Webseite ist dazu ein Link zur Plattform einzustellen, der für Verbraucher leicht zugänglich sein muss. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat die konkret zu erteilenden Informationen in einem “ZDH Praxis Recht” zusammengefasst und Musterformulierungen erstellt.

ZDH_Praxis_Recht_InformationsPf_2017

Musterformulierungen

BAnz AT 02.01.2017 B5 Liste Verbraucherschlichtungsstellen

ZDH_Praxis_Recht_ADR-Außergerichtliche Streitbeilegung

Anja Schliebe

Rechtsberaterin

Telefon: 0335 5619 - 136
Telefax: 0335 5619 - 123

anja.schliebe@hwk-ff.de

Frank Ecker

Hauptgeschäftsführer und Abteilungsleiter Recht

Telefon: 0335 5619 - 100
Telefax: 0335 5619 - 103

hgf@hwk-ff.de