Lieferengpässe aufgrund des „Irankonflikts“ und Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld

Im Zuge des „Irankonfliktes“ kommt es zu Störungen in der internationalen Handelsschifffahrt und in deren Folge möglicherweise zu Lieferengpässen von Waren für die Verwendung auch in Handwerksbetrieben. Ebenso ist derzeit eine Steigerung der Kosten für Rohöl zu beobachten. In diesem Zusammenhang steigen die Energiekosten derzeit deutlich an.

Aufgrund dieser Krisensituation kann es möglicherweise zu unvermeidbaren Arbeitsausfällen auch in Handwerksbetrieben kommen. Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld (Kug) ist aber nur möglich, wenn die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Anspruchsvoraussetzungen sind in dem beigefügten aktuellen Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit erläutert.

Ebenfalls finden Sie eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld auf der FAQ-Seite der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Ansprechpartner

Anja Schliebe

Rechtsberaterin

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