Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2023 eine zweistufige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024 und 12,82 Euro brutto je Zeitstunde zum 1. Januar 2025 beschlossen.
Durch die Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12 Euro brutto je Zeitstunde durch den Deutschen Bundestag im Oktober 2022 wurde das regelmäßige Anpassungsverfahren durch die Mindestlohnkommission nach § 9 MiLoG vorübergehend ausgesetzt. Beim jetzigen Anpassungsbeschluss hat die Mehrheit der Mindestlohnkommission den Anstieg des Tarifindex auf den Wert der letzten Entscheidung der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt und zugleich den durch den Gesetzgeber veranlassten Anstieg von 1,55 Euro berücksichtigt.
Die Mehrheit der Mindestlohnkommission hat eine Gesamtabwägung vorgenommen, um zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, einen fairen funktionierenden Wettbewerb zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden. Im Ergebnis soll der Mindestlohn durch die jetzige Anpassungsentscheidung nochmals in zwei Jahren um 5,9 Prozent steigen. Der Vermittlungsvorschlag, den die Vorsitzende vorgelegt und dem die Arbeitgeberseite zugestimmt hat, orientiert sich, wie vom Gesetz gefordert, nachlaufend an der Tarifentwicklung. Hier hat die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission Zugeständnisse gemacht und bedauert, dass es nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung gekommen ist.
Den Anpassungsbeschluss der Mindestlohnkommission kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung rechtsverbindlich umsetzen. Sie kann jedoch nicht eine andere Höhe eigenständig festlegen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, den heutigen Beschluss der Mindestlohnkommission umzusetzen.
In der Anlage finden Sie den Beschluss der Mindestlohnkommission. Der Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns sowie die Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung können auf der Homepage der Mindestlohnkommission heruntergeladen werden.