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Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Neben AG und GmbH soll es eine neue Rechtsform geben, die auf verantwortungsvolles Eigentum setzt. Sie soll helfen, nachhaltiger zu wirtschaften und Gewinne im Betrieb zu halten. Besonders für Mittelständler ohne Nachfolge soll die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) eine neue Perspektve bieten, meint Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Ziel sei, vor allem kleinere Firmen für einen längeren Zeitraum zu stabilisieren.
Mehr Flexibilität
Das von der GmgV erwirtschaftete Kapital wird dauerhaft an das Unternehmen selbst gebunden. Gesellschafter verzichten auf Gewinnausschüttungen und Wertsteigerungen, sodass das Vermögen nicht an private Eigentümer ausgeschüttet oder vererbt werden kann. Derzeit setzen Unternehmen diese Strukturen oft nur über Stiftungen um. Gleichzeitig soll die GmgV Flexibilität und Selbstständigkeit bieten. Diese Form soll das Unternehmen vor Übernahmen schützen und ist für Start-ups oder Familienunternehmen gedacht, die eine langfristige Ausrichtung anstreben.
Kernmerkmale der GmgV
– Das Vermögen und die Gewinne bleiben dauerhaft im Unternehmen.
– Gesellschafter behalten zwar Stimmrechte, aber keinen Zugriff auf den Gewinn oder die Wertsteigerung des Unternehmens (Verantwortungseigentum).
– Die GmgV ermöglicht eine langfristige Ausrichtung ohne den Druck, Gewinne an private Eigentümer ausschütten zu müssen.
– Die GmgV bietet Schutz vor Übernahme: Der Asset-Lock soll das Unternehmen vor einer »feindlichen Übernahme« schützen.