Seit Januar 2018 hat die Haftungsfalle für Handwerker ein Ende. Nun gelten für Fälle, in denen fehlerhaftes Material verbaut wurde und im Wege der Mängelbeseitigung wieder ausgebaut werden muss, handwerksfreundliche Haftungsregeln. Für Bauverträge gibt es seit Januar 2018 eine Vielzahl an neuen gesetzlichen Vorschriften, die in der Praxis zu beachten sind. Der ZDH-Flyer “Neue Regeln für Aus- und Einbaukosten und für Bauverträge” gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.