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Die Veröffentlichung der neuen Sätze für die Mindestausbildungsvergütung ist durch das zuständige Bundesministerium am 10. Oktober im Bundesgesetzblatt erfolgt. Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten folgende monatliche Mindestvergütungen:
- 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr
- 854 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
- 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr
- 1014 Euro im vierten Ausbildungsjahr