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Der neue Wehrdienst bringt Änderungen bei Wehrerfassung und Musterung mit sich und betrifft damit auch Betriebe und Auszubildende.
Was kann ich als Betrieb tun, wenn mein Azubi zur Bundeswehr will?
Der erste Schritt ist das offene Gespräch. Klären Sie die Motivation des jungen Menschen, sich zum Wehrdienst zu melden. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, den Dienst so zu verschieben, dass das betriebliche Interesse berücksichtigt wird. Der Ausbildungsvertrag darf von Seiten des Betriebes nicht deshalb gekündigt werden, weil der Auszubildende Wehrdienst leisten möchte.
Ein Ausbildungsvertrag verlängert sich automatisch um die Zeit des Wehrdienstes (ähnlich zur Elternzeit). Das (aktuell) übergeordnete staatliche Interesse an der Verteidigungsfähigkeit hat gegenüber dem betrieblichen Interesse Vorrang.
Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb wird empfohlen. Betrieb oder Azubi müssen keinen Antrag auf Verlängerung stellen, der Betrieb den Wehrdienst aber bei der Handwerkskammer Berlin anzeigen, damit die Verlängerung der Ausbildungszeit in der Lehrlingsrolle berücksichtigt werden kann. Nach Beendigung des Wehrdienstes ist unverzüglich die Wiederaufnahme der Ausbildung der Lehrlingsrolle mitzuteilen.
Wehrerfassung 2.0 – Was ändert sich konkret?
Alle 18-jährigen Männer und Frauen eines Jahrgangs erhalten künftig einen Brief mit QR-Code und werden um die digitale Beantwortung des Fragebogens (Bereitschaftserklärung) gebeten. Für Männer ist das Ausfüllen und Zurücksenden verpflichtend!
Der Fragebogen ist grundsätzlich digital auszufüllen und in elektronischer Form abzugeben. Es erfolgt eine digitale Versandbestätigung. Die Erklärung kann auch schriftlich abgegeben werden.
Unter diesem Link kann der Fragebogen eingesehen werden Fragebogen zum neuen Wehrdienst
Wie lange dauert der neue Wehrdienst?
Der Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate. Ansonsten kann jede Person individuell entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchte.
Kann ich Einspruch dagegen einlegen, überhaupt angeschrieben zu werden?
Nein, ein vorbeugend eingelegter Widerspruch verhindert bei Wehrpflichtigen nicht die Verpflichtung zur Beantwortung des Fragebogens.
Ist eine verpflichtende Musterung für alle Männer eines Jahrgangs vorgesehen?
Ja. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wird die Musterung wieder zur Pflicht. Zunächst werden diejenigen ärztlich untersucht, die im Fragebogen ihre Bereitschaft zum Wehrdienst erklärt haben und die aus Sicht der Bundeswehr dem Bedarf entsprechen könnten.
Wenn die Musterungskapazitäten der Bundeswehr voll ausgebaut sind, soll immer der gesamte Jahrgang gemustert werden. Zum Wehrdienst werden immer so viele taugliche Freiwillige einberufen, wie die Bundeswehr braucht. Auf Basis der gesamten Erfassung können jedoch im Verteidigungsfall Rekrutinnen und Rekruten eingezogen werden.
Werden auch Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft angeschrieben?
Ja, ausschlaggebend ist immer, dass die deutsche Staatsangehörigkeit vorhanden ist, unabhängig von einer weiteren Staatsangehörigkeit.
Wird damit die Wehrpflicht wieder eingeführt?
Nein. Es erfolgt eine Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Eignung und Interesse/Motivation, also auf freiwilliger Basis. Die flächendeckende Musterung soll klären, wer im Ernstfall zur Verfügung stehen würde.
Für Informationen der Bundeswehr zum neuen Wehrdienst bitte klicken:
Neuer Wehrdienst: Freiwilliger Einsatz für Deutschlands Sicherheit
Fragebogen – Spezialfälle und Ausnahmen – Das Verfahren