Neues Modell der Rundfunkfinanzierung – Gebührenvergleichsrechner

Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 15. Dezember 2010 ein neues Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. An die Stelle der bisherigen gerätebezogenen Gebührenerfassung soll voraussichtlich ab 2013 eine Haushalts- und Betriebsstättenabgabe treten. Die Länderparlamente müssen der Reform noch zustimmen.

ie Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg hat bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass es unsystematisch und nicht gerechtfertigt ist, zusätzlich zu den privaten Haushalten auch die Betriebe in die Beitragspflicht mit einzubeziehen. Schließlich zahlen Selbstständige und Mitarbeiter in den Betrieben bereits als Bürger für die Bereitstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Durch die Kammer wurde davor gewarnt, kleine und mittlere Betriebe durch Rundfunkabgaben zusätzlich zu belasten. Die Handwerkskammer hat daher stets eine mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des neuen Finanzierungsmodells gefordert.

Verbesserungen in einigen Punkten erreicht

Aufgrund des massiven Protestes aus dem Handwerk ist das neue Modell zweimal nachgebessert worden. In folgenden Punkten konnten die Handwerkskammern Verbesserungen für die Betriebe durchsetzen:

die Beitragsstaffelung nach der Zahl der Beschäftigten wurde zugunsten kleinerer Unternehmen verändert
bei der Zahl der Beschäftigten werden der Betriebsinhaber, 400-Euro-Kräfte und Auszubildende nicht mitgezählt
ein gewerbliches Fahrzeug je Betriebsstätte ist beitragsfrei; bei mehreren Betriebsstätten kommt es nicht darauf an, welchem konkreten Standort die Fahrzeuge zugeordnet sind

In vielen Betrieben kommt es zu erheblichen Mehrbelastungen

Auf eine Vielzahl von Handwerksbetrieben kommen durch die Beschlüsse der Ministerpräsidenten dennoch spürbare Mehrbelastungen zu. Betriebe mit vielen Filialen sind besonders benachteiligt, da bei der Beitragsberechnung jede Filiale einzeln betrachtet und herangezogen wird. Stark betroffen sind auch Betriebe mit vielen Fahrzeugen, wenn dort heute kein Autoradio vorhanden ist. Die Länder haben zugesichert, nach 2013 eine Evaluierung der Beitragseinnahmen und ihre Verteilung auf die Privathaushalte, die öffentliche Hand und die Privatwirtschaft vorzunehmen. In diesem Zuge soll geprüft werden, ob die allgemeine Beitragspflicht für Fahrzeuge erforderlich ist.

Die Handwerkskammern werden diesen Prozess kritisch begleiten und auf Einhaltung der Zusage drängen, dass die Wirtschaft nicht stärker belastet wird als heute.

Nutzen Sie den Gebührenvergleichsrechner

Damit Sie selbst eine Abschätzung der Folgen des neuen Modells für Ihren Betrieb vornehmen können, hat die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade bereits im Juli 2010 einen einfachen Gebührenvergleichsrechner auf Excel-Basis entwickelt. Dieser wurde an den Beschluss der Ministerpräsidenten vom 15. Dezember 2010 angepasst und gibt nun die Regelung ab 2013 wieder. Sie können den Rechner unten auf der Seite herunterladen.

Gebührenvergleichsrechner (Excel-Tabelle)

Hinweis:
Wenn Sie anstelle von Excel das Tabellenkalkulationsprogramm von OpenOffice verwenden, müssen Sie den Vergleichsrechner zunächst auf Ihrem Computer speichern. Öffnen Sie dann die bereits abgespeicherte Rechnerdatei, machen Sie Ihre Eingaben und speichern Sie das Ergebnis ab.