Das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist am 29. Mai 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit diesem Gesetz wird das Mutterschutzgesetz neu gefasst. Die wesentlichen Neuregelungen (u. a. Gefährdungsbeurteilung, Mehr- und Nachtarbeit) werden zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Seit 30. Mai 2017 gelten vorgezogen folgende Neuerungen:
Schutzfrist nach der Entbindung
Wird vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung eine Behinderung beim Kind ärztlich festgestellt, kann die Mutter auf Antrag, den sie bei ihrem Arbeitgeber stellen muss, eine verlängerte nachgeburtliche Schutzfrist von zwölf statt acht Wochen in Anspruch nehmen.
Kündigungsschutz bei Fehlgeburten
Der Kündigungsschutz wird auf Fehlgeburten ausgeweitet. Künftig gilt, dass nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein viermonatiger Kündigungsschutz greift.
Den vollständigen Gesetzestext können Sie dem Bundesgesetzblatt entnehmen.
Quelle: Handwerkskammer München