
Fptolia/MH
Im Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen und diese an hierfür vorgesehene Melde-stellen melden, vor Repressalien zu schützen. Betriebe mit regelmäßig 50 und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, für Betriebe mit weniger Beschäftigten ist dies freiwillig möglich.
Das Statistische Bundesamt führt derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz eine Unternehmensbefragung durch, um die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und die Belastungen für die Wirtschaft zu evaluieren. Daher ist es wichtig, dass Sie sich an der Befragung beteiligen, insbesondere wenn Ihr Betrieb über 50 und mehr Beschäftigte verfügt. Die Beteiligung an der Unternehmensbefragung wird circa 20 Minuten in Anspruch nehmen. Sie können mit der Bearbeitung des Fragebogens jederzeit pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren.
Zur Teilnehme an der Unternehmensbefragung nutzen Sie bitte folgenden Link: https://destatis.sslsurvey.de/Evaluierung_Hinweisgeberschutz_Wirtschaft
Sie können bis einschließlich 31.10.2025 an der Onlinebefragung teilnehmen.
Sollten Sie Fragen zur Evaluierung haben oder technische Probleme auftauchen, können Sie sich gerne direkt an das Statistische Bundesamt werden:
E-Mail: evaluierung-hinweisgeberschutz@destatis.de
Telefon:
0228 99643-8673 (Christopher Schwitanski)
0228 99643-8388 (Raphael Berning)
Quelle: ZDH im September 2025