Zu den von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) aufgestellten Corona-bedingten Anforderungen an die Tätigkeitsausübung des Friseur- und Kosmetikerhandwerks zählt auch die Erhebung von Kundendaten und deren Weiterleitung an die Gesundheitsämter zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten. Wie diese Anforderungen datenschutzrechtlich in der Praxis umgesetzt werden können, erläutert das beigefügte Praxis Datenschutz (rechte Spalte).