Gesetzliche Einführung der 4-Tage-Woche mit Sicherheit kein sinnvoller Weg

Rechtliches zur 4-Tage-Woche

Ein Arbeitszeitmodell unter vielen

Die 4-Tage-Woche wird derzeit vielfach im Kontext einer höheren Arbeitgeberattraktivität und besserer Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte diskutiert. Dabei handelt es sich bei der 4-Tage-Woche um ein Modell unter vielen Modellen der Arbeitszeitflexibilisierung. Ob eine 4-Tage-Woche für die Organisation des Betriebs und die Beschäftigten passt, muss jeder Betriebsinhaber selbst entscheiden.

Für Betriebsinhaber, die sich vertieft mit dem Arbeitszeitmodell der 4-Tage-Woche befassen möchten, hat der UDH das anliegende Praxis Arbeitsrecht „Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?“ in Langform erstellt. Es gibt einen Überblick über mögliche Modelle einer 4-Tage-Woche und zeigt die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte auf, die bei der Einführung und Ausgestaltung dieses Arbeitszeitmodells zu beachten sind. Die ergänzend beigefügte Kurzübersicht des UDH-Praxis Arbeitsrecht dient der schnellen Orientierung der Handwerksbetriebe und bietet grundlegende Informationen über die 4-Tage-Woche, kann aber eine umfassende Beratung nicht ersetzen.

Auf Fragen der Märkischen Oderzeitung, Lokalredaktion Eberswalde, antwortet der Hwk-Hauptgeschäftsführer Frank Ecker wie folgt:

Wie stark verbreitet ist die Vier-Tage-Woche im ostbrandenburgischen Handwerk?

Die Vier-Tage-Woche ist keineswegs ein Schwerpunkt- oder Brennpunktthema. Die wenigen Anfragen an unsere Berater betreffen insbesondere Aspekte der arbeitsvertraglichen Ausgestaltung und zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

Ist aus Sicht der Kammer eine Vier-Tage-Woche für Handwerksunternehmen praktikabel?

Bei über 100 Gewerken der 11.500 ostbrandenburgischen Kammermitglieder von Fürstenwerder in der Nordwestuckermark bis Neuzelle im Süden des Landeskreises Oder-Spree kann das immer nur der Handwerksbetrieb für sich entscheiden. Die Betriebsgrößen reichen von 80 und mehr Mitarbeitern bis hin zu Soloselbstständigen, die Unternehmensprozesse sind sehr unterschiedlich in Produktion, Montage, Verkauf, bezüglich der Kundenähe und -ferne oder den Orten der Leistungserbringung. Eine Bäckerei, die sechs oder sieben Tage in der Woche geöffnet hat, könnte eine Vier-Tage-Woche sicherlich nicht problemlos einführen. Wer Lehrlinge ausbildet, kann nicht festlegen, bei uns wird nur von Montag bis Donnerstag gearbeitet. Es gibt aber sicherlich Geschäfts- und Betriebsmodelle, in denen die Vier-Tage-Woche, gegebenenfalls durch Anpassung von internen Abläufen, als ein Arbeitszeitmodell möglich sein kann.

Ist eine Vier-Tage-Woche mit Blick auf den Fachkräftemangel sinnvoll, etwa weil Beschäftigte mobilisiert werden, die sonst dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen würden?

Die Vier-Tage-Woche kann einer von vielen Bausteinen zur Motivation von Beschäftigten sein. Auf die vielzitierte Work-Life-Balance reagieren Handwerksbetriebe mit unterschiedlichen Maßnahmen. Handwerks- und Familienbetriebe halten ihre gut qualifizierte Belegschaft und gewinnen neue Beschäftigte mit vielfältigen Vorteilen. Wenn die Vier-Tage-Woche zum Betrieb passt, kann das die Arbeitgeberattraktivität erhöhen. Wir würden uns freuen, wenn der Gesetzgeber vor allem andere Möglichkeiten der Arbeitszeitflexibilisierung unterstützen würde. Das bedeutet, den Betriebsinhaberinnen und -inhabern in Absprache mit ihren Beschäftigten eine größere Flexibilität bei der Verteilung von Arbeitsstunden im Wochenverlauf einzuräumen und im Arbeitszeitgesetz von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen.

Aber verstärkt sich nicht der Mangel an Personal, wenn die wenigen Fachkräfte weniger arbeiten?

Allein das Angebot einer Vier-Tage-Woche kann den Fachkräftemangel ganz sicher nicht lösen, da dadurch in der Summe nicht mehr Fachkräfte zur Verfügung stehen. Es geht auch grundsätzlich nicht darum, weniger zu arbeiten. Vielmehr soll es den Betrieben ermöglicht werden, den zunehmend individuellen Bedürfnissen ihrer Kundinnen und Kunden nachkommen zu können. Und die Beschäftigten können beispielsweise Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bekommen.

Wie stehen Sie zur Forderung nach einer gesetzlichen oder tariflichen Durchsetzung der Vier-Tage-Woche?

Eine gesetzliche Einführung der Vier-Tage-Woche ist mit Sicherheit kein sinnvoller Weg. Die Betriebe können – gemeinsam mit ihren Beschäftigten – am besten beurteilen, ob das zum individuellen Geschäftsmodell passt. Der Gesetzgeber hat sich dabei herauszuhalten. Wenn Branchen die Vier-Tage-Woche in Tarifverträgen empfehlen oder vereinbaren, reicht das.

Gibt es Förderprogramme oder Beratungsangebote für Unternehmen, die das einführen wollen?

Staatliche Förderprogramme sind mir nicht bekannt. Alle Wirtschaftskammern und Verbände bieten Beratungen auf der konkreten betrieblichen Ebene an.

Ansprechpartner

Anja Schliebe

Rechtsberaterin

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