SOKA-BAU zahlt Mindestbeitrag zurück

Die SOKA-BAU informiert auf ihrer eigenen Internetseite www.soka-bau.de darüber, dass sie die bisherigen Zahlungen des Mindestbeitrags zum Berufsausbildungsverfahren zurückerstatten wird.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 01.08.2017, wonach Streitigkeiten über den der Beitragserhebung zugrundeliegenden Tarifvertrag nicht vor den Arbeitsgerichten zu führen sind. Die von Selbständigen bereits gezahlten Mindestbeiträge von 450,00 Euro für das Jahr 2015 und jeweils 900,00 Euro für die Folgejahre werden nach Darstellung der SOKA-BAU erstattet und der weitere Einzug des Mindestbeitrags gestoppt.

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