Brandenburg noch bis Jahresende ohne Solarpflicht – dann greift Bundesgesetz

Solarpflicht mit Stufenplan

Gewerbegebäude Gewerbepark mit Dächern, die mit Solarpaneelen gedeckt sind. Optik Drohne Draufsicht

Bestandswohngebäude nicht betroffen

Fakt ist: Eine Solarpflicht für Bestandswohngebäude ist in der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) nicht vorgesehen. Der Zeitplan ist gestaffelt, um Eigentümern und Handwerk ausreichenden Vorlauf zu bieten.

QM-Nutzfläche ist künftig entscheidend

Verpflichtend sind Solaranlagen nach dem Stufenplan der EU (nach Artikel 10 EPBD) wie folgt:
31.12.2026: Neue öffentliche Gebäude und neue Nichtwohngebäude (mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche – z. B. Gewerbehallen, Büros, öffentliche Bauten)
31.12.2027: Bestehende Nichtwohngebäude (mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche) bei größerer / grundlegender Sanierung sowie Renovierung oder genehmigungspflichtigen Dacharbeiten
31.12.2028: Bestehende öffentliche Gebäude (ab 2.000 Quadratmeter Nutzfläche)
31.12.2029: Alle neuen Wohngebäude und neue überdachte Parkplätze
31.12.2030: Bestehende öffentliche Gebäude (mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche) sowie alle privaten und gewerblichen Wohnhaus-Neubauten müssen standardmäßig mit Solar ausgestattet werden.

Ausnahmen

Die Solarpflicht greift in den EU-Mitgliedsstaaten nur, wenn die Installation technisch, finanziell und funktional vertretbar ist.

Wenn z. B.

  • das Dach statisch ungeeignet ist,
  • Installationskosten stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag (z. B. bei extremer Verschattung),
  • das Gebäude dem Denkmalschutz unterliegt,
  • die Nutzfläche zu gering ist oder
  • die Kosten unverhältnismäßig hoch sind,

    kann dies zu einer Einschränkung oder gar Ausnahme der Pflicht führen. Jedoch obliegt die genaue Definition dieser Schwellen den einzelnen Mitgliedstaaten.

Die Bundesregierung will mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz GModG die Vorgaben der EU-weiten Solarpflicht 1:1 übernehmen. Diese sind im § 106 GModG verankert.

In Brandenburg

Private Wohnhäuser: Für private Wohnhäuser (Bestand und Neubau) gab und gibt es in Brandenburg auf Landesebene keine Solarpflicht.

Gewerbliche und öffentliche Gebäude: Die im Jahr 2024 eingeführte Solarpflicht für neue oder umfassend sanierte gewerbliche und öffentliche Gebäude (§ 32a BbgBO) wurde durch eine Novelle der Landesbauordnung im Sommer 2026 ersatzlos gestrichen. Das Land möchte damit Bauen und Sanieren wieder günstiger und unbürokratischer machen

Somit herrscht in Brandenburg bezüglich der Solarpflicht aktuell folgende gesetzliche Lage. Da die Landesregierung im Sommer 2026 die Abschaffung der bisherigen landesweiten Solarpflicht beschlossen hat, gilt dies nur noch bis 31.12.2026 so. Denn ab Januar 2027 greift das neue Bundesgesetz, das auch für Brandenburg eine gesetzliche Untergrenze festlegt.