Seit dem 01.01.2012 gilt das Brandenburgische Vergabegesetz für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Brandenburg. Dieses Gesetz sieht als Kernregelung derzeit ein Mindestentgelt von 8,00 Euro pro Arbeitsstunde vor. Als Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung wird von jedem Bieter eine Erklärung über die Einhaltung der Vorgaben verlangt. Durch das Vergabegesetz werden sowohl Bietern als auch den Vergabestellen umfangreiche bürokratische Pflichten auferlegt, die für alle Beteiligten einen zusätzlichen Kostenaufwand erfordern.
Nunmehr wird das Vergabegesetz auf dessen Wirksamkeit überprüft. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit das Gesetz seine Zielstellungen erreicht und wie effizient es in der Anwendung ist. Dazu wird eine Befragung von öffentlichen Auftraggebern und vor allem Auftragnehmern durchgeführt. Mit der Befragung und der Erstellung eines Gutachtens wurde die Kanzlei CMS Hasche Sigle beauftragt. Unter dem Link http://surveys.cms-hs.net/BbgVergG/ besteht die Möglichkeit, sich an der anonymen Umfrage zu beteiligen. Damit auch das von der Anwendung des Vergabegesetzes betroffene Handwerk seinen Standpunkt möglichst umfassend äußert und dieser breite Berücksichtigung findet, sollten Sie sich die wenigen Minuten Zeit nehmen und die Fragen beantworten.