Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenzen vom 1. März bis 31. Oktober möglich

Infolge Mehrarbeit aufgrund der Corona-Krise darf die 450-Euro-Verdienstgrenze im Minijob unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden.

Betriebe beschäftigen aufgrund der Corona-Krise ihre 450-Euro-Minijobber manchmal in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart. Dies kann zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen. Für eine Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 ist nun ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze möglich.

Ansprechpartner

Anja Schliebe

Rechtsberaterin

Telefon:0335 5619 - 136

Telefax:0335 5619 - 123

anja.schliebe@hwk-ff.de