EUDR – Was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssen!
Die EU möchte sicherstellen, dass ab dem kommenden Jahr keine Produkte mehr in den Markt gebracht werden, für die Flächen gerodet werden. Umgesetzt wird das mit der sog. EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), mit der ein entsprechendes Nachweisverfahren eingeführt wird. Auch Handwerksunternehmen sind ab dem 01. Januar 2026 von neuen Dokumentationspflichten betroffen, wenn sie mit Holz, Rindfleisch, Ledererzeugnissen, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl oder Kautschuk arbeiten. Für kleine Unternehmen greifen die Nachweispflichten erst ab dem 30. Juni 2026.
Im Austausch mit den Experten Herrn Dr. Andreas Schäfer, Referatsleiter in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und Frau Dr. Katrin Merhof, Beraterin des Helpdesks Wirtschaft und Menschenrechte der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE), geben wir Ihnen einen praxisnahen Überblick und Orientierung, wie die Vorgaben der EUDR in der Praxis mit einem beschränkten Aufwand umgesetzt werden können.
Was erwartet Sie?
• Überblick über die EUDR und ihre Ziele
• Pflichten für KMU und Handwerksbetriebe
• Praktische Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
• Fragerunde mit Expertinnen und Experten
Ziel der Veranstaltung: Wir möchten die Verantwortlichen in Handwerksbetrieben sensibilisieren und ihnen zeigen, wie sie mit wenig Aufwand die Anforderungen erfüllen können – ohne Bürokratiefrust, aber mit klarem Nutzen für Betrieb und Umwelt.
Für wen ist das relevant? Alle Betriebe, die mit Holz, Rindfleisch, Ledererzeugnissen, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl oder Kautschuk arbeiten – ob direkt oder indirekt über Lieferketten. Melden Sie sich jetzt an!