Interview mit dem Hauptgeschäftsführer der HWK Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg, Frank Ecker

Was tun gegen die Schwarzarbeit?

Die Arbeitsgruppe Schwarzarbeit tagt im in der HWK Frankfurt (Oder) - Region Ostbrandenburg

Im Mai tagte in Frankfurt die Arbeitsgruppe „Schwarzarbeitsbekämpfung“. Herr Ecker, Sie sind Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg. Was passiert in dieser Arbeitsgruppe eigentlich?

Frank Ecker: In dieser Arbeitsgruppe treffen sich regelmäßig die mit der Verfolgung von „Schwarzarbeit“ befassten Experten der Handwerkskammer, der zuständigen Fachbehörden von Landratsämtern und Städten wie Schwedt, Eberswalde und Eisenhüttenstadt sowie Vertreter der Zollbehörden und die Koordinierungsstelle des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK). Wichtig ist dabei der Erfahrungsaustausch: Wie sind die Trends bei der Umgehung des Gewerberechts? Wie wird versucht, Verbraucher auszutricksen? Welche rechtswidrigen Gewinne werden erzielt? Welcher Schaden verursacht?

Die HWK sieht sich immer wieder Kritik ausgesetzt, sie würde zu wenig gegen die Schwarzarbeit tun?

Frank Ecker: Zunächst müssen die Kritiker wissen, welche Aufgabe die HWK im komplizierten Geflecht der Verfolgung von Schwarzarbeit hat. Erstens: Wir sind leider keine Verfolgungsbehörde. Zweitens: Wir können nur tätig werden, wenn uns ein fundierter Hinweis auf vermutete Schwarzarbeit vorliegt. Ein empörter anonymer Anruf mit einer pauschalen Verdächtigung reicht also meist nicht.

Wie geschieht das?

Frank Ecker: Unsere Beschäftigten gehen dem Anfangsverdacht selbst nach oder bitten die Kreishandwerkerschaften oder auch den Zoll um Unterstützung. Dabei geht es zunächst darum, festzustellen, ob die verdächtigte Firma oder Person tatsächlich Arbeiten ausführt, die nicht durch eine Gewerbeanmeldung oder Eintragung in der Handwerksrolle gedeckt sind. In der Regel geschieht das durch eine persönliche Befragung vor Ort.

Was, wenn der Befragte nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist?

Frank Ecker:  Dann hat die Handwerkskammer lediglich das Recht, die Betreffenden aufzufordern, sich korrekt eintragen zu lassen und bei Versäumen noch einmal zu mahnen. Geschieht das nicht in angemessener Frist, übergeben wir den Vorgang an die Gewerbeaufsichtsbehörden, die erste mögliche Verfolgungsbehörde. Hier nehmen dann alle weiteren Schritte bis hin zur Strafverfolgung ihren Anfang. Die rechtlichen Mittel und Möglichkeiten einer HWK sind damit ausgeschöpft. Unsere Handwerksbetriebe können sich sicher sein, dass wir jedem Nachweis genau auf diese, uns rechtlich mögliche, Art und Weise nachgehen.

Wieviel Hinweisen ist die Handwerkskammer im Jahr 2024 nachgegangen?

Frank Ecker: Rund 80 Hinweise

Sie sprachen vom komplizierten Geflecht der Verfolgung der Schwarzarbeit. Was meinten Sie damit?

Frank Ecker: Die Verfolgung von Schwarzarbeit ruht in Deutschland auf vielen Schultern. Man könnte vielleicht sagen – auf zu vielen. HWK und IHK prüfen bei Betriebsschließungsverfahren. Gewerbeaufsichtsämter und Zollbehörden kommen ins Spiel. Die können, insbesondere in Großstädten, mittlerweile oft nur unter Polizeischutz agieren. Bewegt sich die Verfolgung in Richtung Bußgeldverfahren, müssen ggf. Steuer- und Finanzbehörden hinzugezogen werden.

Was passiert, wenn es sich um im Ausland ansässige Firmen oder Personen handelt?

Frank Ecker: Handelt es sich bei Verdächtigten um im Ausland ansässige Personen oder Firmen müssen Anfragen ans sogenannte Binnenmarktinformationssystem der EU (IMI) gestellt werden. Es kann bis zu zwei Wochen dauern, bis die anfragenden Behörden eine Antwort erhalten, ob der Betreffende in seinem Land mit welchem Gewerbe oder ob er überhaupt gemeldet ist.

Sie sprachen zu Beginn des Interviews von Trends und Tricks. Welche Erkenntnis brachte das Treffen der Arbeitsgruppe?

Frank Ecker: Ein aktuell immer wiederkehrendes Thema sind Barbershops. Hier beobachten wir seit langem, dass versucht wird, Filialsysteme rund um einen Hauptsitz aufzubauen und darin Leistungen anzubieten, die weder durch das Gewerberecht noch die Handwerksordnung gedeckt sind. Dazu beobachten die Behörden Elemente der Geldwäsche, insbesondere was die Ausstattung der Salons angeht. Oft tauchen dabei immer wieder die gleichen Namen auf. Das wird neuerdings versucht durch veränderte Schreibweisen des eigenen Namens zu vertuschen.

Was wird dagegen unternommen, das diese Salons Dienstleistungen anbieten, die ihnen laut Handwerksordnungen nicht erlaubt sind?

Frank Ecker: Es ist Tatsache, dass in Barber-Shops Leistungen angeboten werden, die meisterpflichtig sind. Welche Folgen das haben kann, zeigte der von solchen Shops ausgehende Hygiene-Skandal im letzten Jahr. Man muss aber genau hinschauen. Manche Barber sind mit einer Ausnahmebewilligung in der Rolle eingetragen, weil sie ihre berufliche Qualifizierung gegenüber der Handwerkskammer nachgewiesen haben.

Und die dürfen dann auch mehrere Filialen eröffnen?

Frank Ecker: Die Führung eines Filialsystems ist klar geregelt. Sie dürfen einen Salon mit der entsprechenden Dienstleistung nur betreiben, wenn sie sicherstellen, dass ein Meister dort eine gesetzlich vorgeschriebene Wochenstundenzeit physisch anwesend ist. Wir tauschen Informationen aus, so dass wir schnell mitbekommen, wenn in Berlin einschlägig bekannte Barber-Salons versuchen, in unseren Kammerbezirk auszuweichen. Wir sind uns mit den Gewerbeämtern einig, bei begründeten Verdachtsmomenten sowohl den Gewerbeantrag als auch die Eintragung nach HWO zu untersagen.

Sprechen wir noch über das Reisegewerbe…

Frank Ecker: Hier werden die Sachen komplizierter. Immer wieder erhalten wir auch Hinweise auf unerlaubte Gewerbeausübung etwa im Baugewerbe, Dachdecker oder Dachklempnerhandwerk. Das Problem besteht hierbei darin, zunächst herauszufinden, ob der Verdächtigte eine Reisegewerbekarte hat. Außerdem ist zu ermitteln, wie genau der betroffene Auftrag zustande gekommen ist.

Gibt es denn überhaupt genug Personal, um der Fülle der Anzeigen nachzugehen?

Frank Ecker: Angesichts der Größe des Problems und dem finanziellen Schaden für unsere Volkswirtschaft, wäre es dringend notwendig die Gewerbeaufsichtsbehörden personell und finanziell besser auszustatten. Hier sehe ich aber angesichts der Haushaltslage vieler Landkreise und Städte eher „schwarz“ – auch weil „Schwarzarbeit“ in der Politik angesichts anderer Herausforderungen keine Priorität genießt. Daher ist es sehr wichtig, dass alle, die versuchen, die „Schwarzarbeit“ einzudämmen, so effektiv wie möglich arbeiten können. Und genau dafür leisten wir unseren Beitrag mit der Organisation der Arbeitsgruppe „Schwarzarbeitsbekämpfung“. Interview: Mirko Schwanitz

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