Am 27. Juli 2022 hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, kurz Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der europäischen Hinweisgeberschutzrichtlinie (RL (EU) 2019/1937) vom 23. Oktober 2019 und verfolgt das Ziel, Hinweisgeber bei der Meldung oder Offenlegung von Missständen in der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Den Regierungsentwurf sowie den aktualisierten ZDH-Leitfaden und die aktualisierte Stellungnahme des ZDH finden Sie hier. Über den weiteren Verlauf werden wir Sie unterrichten.