Vorsicht vor amtlich aufgemachten unseriösen Vertragsangeboten!
Derzeit erhalten Handwerksbetriebe vermehrt Post von „USTID-Nr.de“ – „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“.
Derzeit erhalten Handwerksbetriebe vermehrt Post von „USTID-Nr.de“ – „Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“.
Am 28. September 2021 ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 28.09.2021 V1) die Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk gemäß § 7 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bekannt gemacht worden. Die Branchenmindestlohnverordnung ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2023 außer Kraft.
Im Bundesanzeiger (BAnz AT 30.04.2021 V3) wurde am 30.04.2021 die Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk veröffentlicht.