Gesetzlicher Mindestlohn zum 1. Juli 2021 auf 9,60 € gestiegen
Die Mindestlohnkommission hat am 30. Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden.
Die Mindestlohnkommission hat am 30. Juni 2020 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden.
Rückwirkend zum 01.01.2021 wurde für das Schornsteinfegerhandwerk ein neuer Mindestlohn in Höhe von 13,80 € allgemeinverbindlich erklärt.
Die Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe
Im Bundesanzeiger vom 30.03.2021 (BAnz AT 30.03.2021 V1) ist die aufgrund von § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergangene Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung bekannt gemacht worden.
Die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk
Für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen können die Sozialversicherungsbeiträge auch für Januar und Februar 2021 gestundet werden.