Bundesweit einheitliche Mindestlöhne im Elektrohandwerk ab 1. Januar 2020

Am 11. Dezember 2019 ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 11.12.2019 B1) die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für die Elektrohandwerke über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 17. Januar 2019 gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz mit Wirkung ab 1. Januar 2020 bekanntgemacht worden. Dieser Tarifvertrag tritt ohne Nachwirkung spätestens am 31. Dezember 2024 außer Kraft.

Bürgergeld und Lohnabstand

Viele Handwerker treibt das Thema Bürgergeld um. Ihre Sorge: Das Bürgergeld verleitet zu viele Arbeitsfähige, sich in die „soziale Hängematte“ zu legen. Die Wahrheit ist komplizierter. Ein Interview mit dem Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Frank Ecker (li.)...