Einführung des Best-Bieter-Prinzips
Die Einführung des Best-Bieter-Prinzips dient dem Bürokratieabbau und der Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens.
Die Einführung des Best-Bieter-Prinzips dient dem Bürokratieabbau und der Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens.
Welche politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen fördern Investitionen, Innovationen und Wachstum? Was beschäftigt Handwerksbetriebe derzeit besonders?
Für private Wohnhäuser (Bestand und Neubau) gab und gibt es in Brandenburg auf Landesebene keine Solarpflicht. Die im Jahr 2024 eingeführte Solarpflicht für neue oder umfassend sanierte gewerbliche und öffentliche Gebäude (§ 32a BbgBO) wurde durch eine Novelle der Landesbauordnung im Sommer 2026 ersatzlos gestrichen. Das Land möchte damit Bauen und Sanieren wieder günstiger und unbürokratischer machen. Ab Januar 2027 greift das neue Bundesgesetz, das auch für Brandenburg eine gesetzliche Untergrenze festlegt.
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen stärkt legale Aufträge, entlastet private Haushalte und wirkt gegen Schwarzarbeit. Nachholbedarf bleibt auch bei Personenunternehmen, die gegenüber Kapitalgesellschaften nicht benachteiligt werden dürfen. Entscheidend ist jetzt, dass den Ankündigungen schnell konkrete und praxistaugliche Gesetze folgen.