Solarpflicht mit Stufenplan

Solarpflicht mit Stufenplan

Für private Wohnhäuser (Bestand und Neubau) gab und gibt es in Brandenburg auf Landesebene keine Solarpflicht. Die im Jahr 2024 eingeführte Solarpflicht für neue oder umfassend sanierte gewerbliche und öffentliche Gebäude (§ 32a BbgBO) wurde durch eine Novelle der Landesbauordnung im Sommer 2026 ersatzlos gestrichen. Das Land möchte damit Bauen und Sanieren wieder günstiger und unbürokratischer machen. Ab Januar 2027 greift das neue Bundesgesetz, das auch für Brandenburg eine gesetzliche Untergrenze festlegt.