Solarpflicht mit Stufenplan
Für private Wohnhäuser (Bestand und Neubau) gab und gibt es in Brandenburg auf Landesebene keine Solarpflicht. Die im Jahr 2024 eingeführte Solarpflicht für neue oder umfassend sanierte gewerbliche und öffentliche Gebäude (§ 32a BbgBO) wurde durch eine Novelle der Landesbauordnung im Sommer 2026 ersatzlos gestrichen. Das Land möchte damit Bauen und Sanieren wieder günstiger und unbürokratischer machen. Ab Januar 2027 greift das neue Bundesgesetz, das auch für Brandenburg eine gesetzliche Untergrenze festlegt.
Fortsetzung des Schulwettbewerbs „MACH WAS!“ im Schuljahr 2026/2027
Handwerk entdecken, Zukunft gestalten: Der Handwerkswettbewerb „MACH WAS!“ geht in die 8. Runde Handwerk macht starke Karrieren möglich – doch viele Jugendliche wissen wenig über die spannenden Perspektiven der 130 handwerklichen Ausbildungsberufe. Genau hier setzt...
Reformpaket: Handwerkskammertag begrüßt Bürokratieabbau
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen stärkt legale Aufträge, entlastet private Haushalte und wirkt gegen Schwarzarbeit. Nachholbedarf bleibt auch bei Personenunternehmen, die gegenüber Kapitalgesellschaften nicht benachteiligt werden dürfen. Entscheidend ist jetzt, dass den Ankündigungen schnell konkrete und praxistaugliche Gesetze folgen.
HWK auf Social Media
Wir informieren fortlaufend zu Aktivitäten und Angeboten aus allen Bereichen der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg. Folge uns auf: