Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenzen vom 1. März bis 31. Oktober möglich
Infolge Mehrarbeit aufgrund der Corona-Krise darf die 450-Euro-Verdienstgrenze im Minijob unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden.
Infolge Mehrarbeit aufgrund der Corona-Krise darf die 450-Euro-Verdienstgrenze im Minijob unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden.
Im Bundesanzeiger vom 30.03.2020 (BAnz AT 30.03.2020 V1) ist die aufgrund von § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz ergangene Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe bekannt gemacht worden.
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, kann Entschädigung beantragen.
Angesichts der Corona-Pandemie besteht ggf. das Bedürfnis bei Unternehmen, kurzfristig und unbürokratisch eigene Arbeitnehmer/innen anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung zu überlassen.
Der Bundesrat hat am 27.03.2020 grünes Licht für das Corona-Krisenpaket gegeben. Das Paket umfasst umfangreiche Hilfen unter anderem für Unternehmen und Arbeitnehmer
Bundesweite Umsetzung Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ab 16.03.2020