Neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung, die seit 13. Dezember 2024 EU-weit zu beachten ist, wird das Produktsicherheitsrecht im Hinblick auf Verbraucherprodukte angepasst.
Mit der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung, die seit 13. Dezember 2024 EU-weit zu beachten ist, wird das Produktsicherheitsrecht im Hinblick auf Verbraucherprodukte angepasst.
Am 30. Dezember 2024 ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 30.12.2024 B3) die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 16. Juli 2024 gemäß § 5 Tarifvertragsgesetz mit Wirkung ab 1. Januar 2025 bekanntgemacht worden.
Im betrieblichen Alltag sind Handwerker verpflichtet, Kunden, Behörden, Beschäftigten oder der Öffentlichkeit Informationen zu erteilen. Der ZDH hat hierzu ein Praxis-Recht-Merkblatt erstellt, das einen Überblick über relevante Informationspflichten bietet.
Der DGUV hat ein FAQ-Papier zu häufig gestellten Fragen im Kontext der Cannabislegalisierung zum 1. April 2024 erstellt.
Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Verbraucherinnen oder Verbrauchern müssen nicht zwingend vor Gericht ausgetragen werden. Alternativ kommt ein freiwilliges Schlichtungsverfahren in Betracht. Dieses Praxis Recht zeigt auf, was Handwerksbetriebe über Verbraucherschlichtung wissen müssen und welche Informationspflichten zu beachten sind.